Physiotherapie
auf ärztliche Verordnung
Physiotherapie ist ein Leistungsangebot der Schulmedizin. Grundsätzlich wird die Therapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie über die Krankenkasse (Grundversicherung) abgerechnet. Dabei wird der Franchisenanteil sowie Selbstbehalt jeweils von der Krankenkasse direkt dem Patienten verrechnet.
Therapieangebot:
- analytische Biomechanik nach R. Sohier
- manuelle Therapie nach Maitland & Mulligan
- manuelle Triggerpunkttherapie
- Kinesiotape / Tape nach Mulligan
- Anatomy trains in motion
- FBL (funktionelle Bewegungslehre nach Klein-Vogelbach)
- Pilates
- Neurologische Behandlungen z.B. nach Schlaganfall, Guillain Barrée, Parkinson (LSVT BIG), Cerebraler Parese, peripheren Nervenläsionen
- Elektrotherapie/ Ultraschalltherapie
- Domizilbehandlungen in Brittnau und Strengelbach auf Anfrage
- ab Jan. 2024 Dry Needling zur Behandlung von Triggerpunkten
- ab Jan. 2024 Beckenbodentherapie bei der Frau
ohne Sondentherapie
aktuell NICHT im Angebot:
- Lymphologische Physiotherapie inkl. Bandagieren
- Dry Needling
- Stosswellen / Lasertherapie
- Beckenbodenrehabilitation mittels Biofeedback
Selbstzahler-Möglichkeit
Das Angebot gilt als Prophylaxe bzw. Gesundheitsvorsorge. Es gibt die Möglichkeiten Physiotherapie, oder klassische medizinische Massage. Diese Leistung wird von den Krankenkassen ohne Verordnung nicht übernommen. Ausnahme: ab Januar 2024 können wir Medizinische Massage bei Silvia Dürst privat abrechnen, sie kann aber über die Alternativ - Zusatzversicherung zurückgefordert werden.
Der Privattermin beinhaltet bei einer ersten Behandlung jeweils einen Kurzbefund, um uns selber in der Tätigkeit abzusichern, sodass nicht etwas behandelt wird, was durch eine Therapie negativ beeinflusst werden könnte.