Physiotherapie 

auf ärztliche Verordnung

Physiotherapie ist ein Leistungsangebot der Schulmedizin. Grundsätzlich wird die Therapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie über die Krankenkasse (Grundversicherung) abgerechnet. Dabei wird der Franchisenanteil sowie Selbstbehalt jeweils von der Krankenkasse direkt dem Patienten verrechnet.

Therapieangebot:

  • analytische Biomechanik nach R. Sohier
  • manuelle Therapie nach Maitland & Mulligan
  • manuelle Triggerpunkttherapie n IMTT
  • Kinesiotape / Tape nach Mulligan
  • Anatomy trains in motion
  • FBL (funktionelle Bewegungslehre nach Klein-Vogelbach)
  • Pilates
  • Neurologische Behandlungen z.B. nach Schlaganfall, Guillain Barrée, Parkinson (LSVT BIG), Cerebraler Parese, peripheren Nervenläsionen
  • Elektrotherapie/ Ultraschalltherapie
  • Domizilbehandlungen in Brittnau und Strengelbach auf Anfrage
  • Dry Needling zur Behandlung von Triggerpunkten
  • Beckenbodentherapie bei der Frau

       ohne Sondentherapie


aktuell NICHT im Angebot:

  • Lymphologische Physiotherapie / Lymphdrainage inkl. Bandagieren
  • Stosswellen- / Lasertherapie
  • Beckenbodenrehabilitation mittels Biofeedback



Selbstzahler-Möglichkeit

Das Angebot gilt als Prophylaxe bzw. Gesundheitsvorsorge. Es gibt die Möglichkeiten Physiotherapie, oder klassische medizinische Massage. Diese Leistung wird von den Krankenkassen ohne Verordnung nicht übernommen. 

Massage und APM über Alternativ- Zusatzversicherung

Medizinische Massage und Akupunkturmassage nach Radloff  bei Silvia Dürst können wir privat abrechnen, sie kann aber über die Alternativ - Zusatzversicherung zurückgefordert werden, sofern im Voraus bei der Zusatzversicherung angefragt wurde.


-> Der Privattermin  in Selbstzahlermöglichkeit wie auch die medizinische Massage und APM beinhaltet bei einer ersten Behandlung jeweils einen Kurzbefund, um uns selber in der Tätigkeit abzusichern, sodass nicht etwas behandelt wird, was durch eine Therapie negativ beeinflusst werden könnte.