Physiotherapie 

auf ärztliche Verordnung

Physiotherapie ist ein Leistungsangebot der Schulmedizin. Grundsätzlich wird die Therapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie über die Krankenkasse (Grundversicherung) abgerechnet. Dabei wird der Franchisenanteil sowie Selbstbehalt jeweils von der Krankenkasse direkt dem Patienten verrechnet.

Therapieangebot:

  • analytische Biomechanik nach R. Sohier
  • manuelle Therapie nach Maitland & Mulligan
  • FOI
  • manuelle Triggerpunkttherapie  IMTT
  • Kinesiotape / Tape nach Mulligan
  • Anatomy trains in motion-> Faszienmobilisationen
  • FBL (funktionelle Bewegungslehre nach Klein-Vogelbach)
  • Pilates
  • Neurologische Behandlungen z.B. nach Schlaganfall, Guillain Barrée, Parkinson (LSVT BIG), Cerebraler Parese, peripheren Nervenläsionen
  • Elektrotherapie/ Ultraschalltherapie
  • Dry Needling zur Behandlung von Triggerpunkten auf explizite ärztliche Verordnung
  • Beckenbodentherapie bei der Frau

       ohne Sondentherapie


aktuell NICHT im Angebot:

  • Lymphologische Physiotherapie / Lymphdrainage inkl. Bandagieren
  • Stosswellen- / Lasertherapie
  • Beckenbodenrehabilitation mittels Biofeedback


     
  • Domizilbehandlungen in Brittnau auf Anfrage nur wenn Kapazität  vorhanden, wir geben Ihnen gegebenenfalls gerne andere Kontakte an



Selbstzahler-Möglichkeit

Das Angebot gilt als Prophylaxe bzw. Gesundheitsvorsorge. Es gibt die Möglichkeiten Physiotherapie oder klassische medizinische Massage. Diese Leistung wird von den Krankenkassen ohne Verordnung nicht übernommen. 

Massage und APM über Alternativ- Zusatzversicherung

Medizinische Massage und Akupunkturmassage nach Radloff  bei Silvia Dürst können wir privat abrechnen, sie kann aber über die Alternativ - Zusatzversicherung zurückgefordert werden, sofern im Voraus bei der Zusatzversicherung angefragt wurde.


-> Der Privattermin  in Selbstzahlermöglichkeit wie auch die medizinische Massage und APM beinhaltet bei jeder Behandlung jeweils einen Kurzbefund, um uns selber in der Tätigkeit abzusichern, sodass nicht etwas behandelt wird, was durch eine Therapie negativ beeinflusst werden oder den Patienten gefährden könnte.